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News - Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

Meldepflicht für TSE-Kassen- Frist läuft ab

Haben Sie Ihr Kassensystem bereits beim zuständigen Finanzamt gemeldet?
Bitte unbedingt beachten, dass die Meldung bis zum 31. Juli 2025 erfolgen muss.

Alle Infos hierzu finden Sie in unseren Blogbeiträgen:
“Meldepflicht – Meldung der digitalen Kassen bei Ihrem zuständigen Finanzamt”
“Meldepflicht für TSE-Kassen – das Handout zur Veranstaltung vom 10. April 2025”

 

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