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News - 50 € Sachbezüge an Arbeitnehmer – Videomitschnitt und Handout der Veranstaltung vom 11. Juni 2025

Steuererklärung 2024- Fristen für die Abgabe

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 für steuerlich beratene Steuerpflichtige ist am 02. Juni 2025 abgelaufen. Wer diese Frist verpasst hat, sollte sich umgehend mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung in Verbindung setzen, um mögliche Versäumnisfolgen zu klären.

Allerdings befinden wir uns auch schon mitten im Steuerjahr 2024. Hier gelten folgende Abgabefristen:

Ohne steuerliche Beratung (Selbstabgabe):
Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss sie bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen.

Mit steuerlicher Beratung (z.B. Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein):
In diesem Fall verlängert sich die Frist automatisch bis zum 30. April 2026.

Tipp: Auch wenn Zeit ist – wer frühzeitig abgibt, bekommt meist auch schneller seine Rückerstattung.

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