Grundsteuerreform- Bundesmodell ist verfassungsgemäß
06.03.2025
Kategorie: Steuern
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit zwei Urteilen vom 04.12.2024 (Az.: 3 K 3170/22 und 3 K 3142/23) entschieden, dass dasin Berlin und Brandenburg zu Anwendung kommendeBundesmodell verfassungsgemäß sei. Die Klagen wurden abgewiesen und gleichzeitig wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Mit dieser rechtlichen Beurteilung liegt das Finanzgericht Berlin-Brandenburg auf einer Linie mit dem Finanzgericht Köln (Urteil vom 19.09.2024, Az. 4 K 2189/23). Auch hier wurde die Revision zugelassen. Die Kläger haben Revision gegen das Urteil eingelegt.
Diese Urteile betreffen das Bundesmodell welches in der Mehrheit der Bundesländer Anwendung findet. In Baden-Württemberg und Bayern findet das Bundesmodell keine Anwendung.
Kommentare